Angebot

Import-Exportabfertigungen, Carnet TIR

Dieses Abfertigungssystem wird mit der verpflichtenden Einführung von E-Zoll komplett reformiert. Mit Stichtag 1. April 2006 gibt es keine Hausbeschau mehr. Die Waren können für "Nicht E-Zoll Teilnehmer" nur mehr am Zollamt vorgeführt werden. Dies kann natürlich mit einer längeren Abfertigungszeit verbunden sein, da auch vom Zollamt sämtliche Daten elektronisch erfasst werden müssen und eine Ausfolgung der Ware nur nach der endgültigen Freigabe erfolgen kann.

Abfertigungen durch E-Zoll mit bewilligten Warenorten

Der große Vorteil von E-Zoll liegt darin, dass die Waren direkt in Ihrem Firmengelände als "bewilligter Warenort" abgefertigt werden können. Auf Grund der im System installierten "Risikoanalyse" kann die Ware bei Ihnen durch das jeweilige Kundenteam beschaut und vor Ort freigegeben werden. Diese "Kontrolle" ist für Sie nicht kostenpflichtig.


Intrastat

Durch die Erweiterung der Europäischen Union gewinnen auch die statistischen Meldungen über den innergemeinschaftlichen Warenhandel zusätzlich an Bedeutung. Sollte der Wert Ihrer Lieferungen von und in Staaten der europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft im jeweiligen Vorjahr den Wert von € 250.000.00 überschritten haben, so sind Sie im Folgejahr zur Abgabe einer "Intrastatmeldung" verpflichtet.


Luftfracht- und Seefrachtvermittlungen

Infolge guter Kontakte zu diversen Luftfracht- bzw. Seefrachtanbietern sind wir in der Lage, für Sie die jeweils günstigsten Raten anzubieten.